Kabelfernsehen bei der GWG

Änderungen durch das TKG (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)

Liebe Nutzerinnen und Nutzer,

das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ist zurzeit in aller Munde, auch die Medien berichten vermehrt von den bevorstehenden Änderungen. Daher möchten wir Ihnen kurz die wichtigsten Neuerungen bezüglich des Kabelfernsehens bei der GWG durch das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz erklären, das ab dem 01.07.2024 in Kraft tritt:

  • Die Kosten für das Breitbandkabelnetz (= Kabelfernsehen) können ab dem 01.07.2024 nicht mehr umgelegt werden. Das bedeutet, dass sich die Kosten für das Kabelfernsehen in Ihrer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024 halbieren werden.
     
  • Trotz dieser Änderungen wird Ihnen das Kabelfernsehen weiterhin kostenlos von der GWG zur Verfügung gestellt, auch nach dem 01.07.2024.
  • Ab dem Jahr 2025 wird die Position "Breitbandkabelnetz" vollständig aus Ihrer Betriebskostenabrechnung verschwinden.

Wenn Sie bisher keine individuellen Zusatzverträge für spezielle TV-Sender abgeschlossen haben, brauchen Sie keine separaten Verträge mit anderen TV-Anbietern für die Grundversorgung abzuschließen.

Eine Übersicht der TV-Programme von unserem Partner Vodafone finden Sie hier: https://zuhauseplus.vodafone.de/

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gifhorner
Wohnungsbau-Genossenschaft eG