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F. Weitere Angaben
Der Vertreterversammlung wird vorgeschlagen, nach
€
einem Jahresüberschuss von
760.726,73
einer Einstellung gem. § 39 Abs. 2 der Satzung i. V. m. § 270
Abs. 2 HGB von mindestens 10 % in die gesetzliche Rücklage von
77.000,00
einer Einstellung gem. § 39 Abs. 3 der Satzung in die
Bauerneuerungsrücklage von
300.000,00
den verbleibenden Bilanzgewinn von
383.726,73
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Nettodividende von 4,0 % auf die
dividendenberechtigten Geschäftsguthaben am
01.01.2012 von
€
7.533.606,35
301.344,24
und Einstellung in die freie Rücklage
82.382,49
Gifhorn, 30. April 2013
Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft eG
Der Vorstand
Andreas Otto
Regine Wolters