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A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 ist entsprechend den Vorschriften des Handels-
gesetzbuches aufgestellt worden.
Dabei wurden die einschlägigen gesetzlichen Regelungen für Genossenschaften und die Sat-
zungsbestimmungen ebenso wie die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jah-
resabschlusses für Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 25.05.2009 (FormblattVO) be-
achtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahreszahlen sind
vergleichbar. Die Darstellungs- und Bewertungsmethodenstetigkeit ist gegeben.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu den fortge-
führten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag bewertet. Fremdkapitalzinsen werden in die aktivierten Herstellungskosten nicht
einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung betriebsgewöhnlicher
Nutzungsdauer wie folgt vorgenommen:
• Immaterielle Vermögensgegenstände (entgeltlich erworbene Lizenzen) werden über eine Nut-
zungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.
• Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten und Grundstücke mit Geschäfts-
und anderen Bauten werden nach der Restnutzungsdauermethode abgeschrieben. Dabei
werden die Gebäude grundsätzlich unter Zugrundelegung einer Gesamtnutzungsdauer von
80 Jahren abgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 1991 werden die Abschreibungen von
Neubauten auf Basis einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren sowie die Abschreibungen
von Geschäfts- und andere Bauten – mit Ausnahme der Verwaltungsgeschäftsstelle – auf Basis
einer Gesamtnutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren berechnet. Die Nutzungsdauer von Außen
anlagen wird mit 10 Jahren angesetzt. Gemäß Beschluss des Vorstandes vom 31. Januar
2007 wird ab dem Geschäftsjahr 2006 bei der Bewertung von Neubauten wieder von einer
Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren ausgegangen. Gleiches gilt für die Neueinschätzung
der Restnutzungsdauer von Gebäuden nach umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen.
Auch hier wird von einer neuen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren ausgegangen.
• Betriebs- und Geschäftsausstattung wird unter Anwendung der linearen Abschreibungs-
methode unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren bilanziert. Beweg-
liche geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
€
410,00 wurden
Anhang für das Geschäftsjahr 2012