Geschäftsbericht 2012 - page 48

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bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2007 bei entsprechender Ausübung des steuerrechtlichen
Wahlrechtes im Jahr der Anschaffung voll abge­schrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2008 wur-
den geringwertige Anlagegüter mit An­schaffungskosten von
60,00 bis
150,00 in Anleh-
nung an § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Anschaffungs­jahr voll abgeschrieben. Für geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungs­kosten von
 150,00 bis
 1.000,00 wurde ein Sammelposten
gebildet, der in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG über fünf Jahre linear gewinnmindernd auf-
gelöst wird. Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden die beweglichen geringwertigen Vermögens-
gegenstände mit Anschaffungskosten zwischen
 150,00 und
 410,00 entsprechend dem
steuerrechtlichen Wahlrecht wieder sofort voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungs­kosten­
minderungen aktiviert. Unfertige Leistungen aus noch abzurechnenden Heiz- und anderen Be-
triebskosten werden zu Anschaffungskosten bewertet. Voraussichtlich nicht abzurechnende Leis-
tungen wurden wertberichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert unter Berücksichti-
gung des Niederstwertprin­zips bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Abschreibungen
auf Forderungen aus Vermietung berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zum Nennwert bzw. No­minalbetrag angesetzt.
In Höhe der Differenzen aus Auszahlungs- und Rückzahlungsbeträgen von Darlehen erfolgt eine
aktive Abgrenzung der Geldbeschaffungskosten in Form eines Disagios, die ratierlich entspre-
chend der vereinbarten Zinsbindungsfrist aufgelöst wird. Im Übrigen weist der aktive Rechnungs-
abgrenzungsposten Ausgaben aus, die vor dem Abschluss­stichtag entstanden sind, jedoch Auf-
wendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstel­len.
Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlich-
keiten. Ihre Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwar-
teten Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden
mit dem der Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre
gemäß Vorgabe der Deutschen Bundesbank abgezinst. Dies gilt auch für Rückstellungen für Al-
tersteilzeitverpflichtungen und Jubiläen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten weist Einnahmen aus, die vor dem Abschluss­stichtag
entstanden sind, jedoch Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstel­len.
Rücklagen gebildet
1...,38,39,40,41,42,43,44,45,46,47 49,50,51,52,53,54,55,56,57,58,...60
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