ZUHAUSE IN GIFHORN Ausgabe 01/2013 - page 23

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Aktuelles
SEPA – Single Euro Payments Area:
Was Sie über den einheitlichen
EURO-Zahlungsverkehrsraum
wissen müssen
Der Zahlungs- und Überwei-
sungsverkehr im EURO-Raum
wird durch die SEPA-Verordnung
wesentlich geändert. Die Abkür-
zung SEPA steht für Single
Euro Payment Area (Einheitlicher
Euro-Zahlungsverkehrsraum). Die
Verordnung hat zum Ziel, den
Zahlungsverkehr im EURO-Raum
zu harmonisieren und führt ein-
heitliche Zahlungsprodukte für
Überweisungen und Lastschriften
ein. Banken und Unternehmen
sind verpflichtet, bis spätestens
Februar 2014 auf das sogenannte
SEPA-Verfahren umzustellen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen
dazu einige wichtige Informatio-
nen an die Hand geben. Was Ihre
eigene Bankverbindung betrifft:
Hier nimmt Ihnen Ihre Bank die
Arbeit ab und richtet Ihre Konto-
daten gemäß den SEPA-Bestim-
mungen ein.
In jedem Fall müssen Sie sich an
neue Bezeichnungen gewöhnen:
Ihre alte Kontonummer wird durch
die wesentlich längere IBAN (Inter-
national Bank Account Number)
ersetzt. Die IBAN hat in Deutsch-
land grundsätzlich 22 Stellen
und ist stets gleich aufgebaut, so
beginnt sie mit einem 2-stelligen
Ländercode und einer 2-stelligen
Prüfziffer. Es folgen individuelle
Kontodetails, bestehend aus der
bisherigen Bankleitzahl und der
Kontonummer. Bei inländischen
Überweisungen und Lastschriften
ist bis Februar 2014 und bei grenz-
überschreitenden Zahlungen bis
Februar 2016 noch eine weitere
Kennzahl anzugeben, der soge-
nannte BIC (Bank Identifier Code).
Dieser ist vergleichbar mit der
Bankleitzahl in Deutschland, mit
dem Unterschied, dass durch den
BIC Zahlungsdienstleiter weltweit
eindeutig identifiziert werden.
IBAN und BIC finden Sie bereits
seit längerer Zeit auf dem Konto-
auszug Ihres Kreditinstituts.
Das Einzugsermächtigungsverfah-
ren, zum Beispiel für den regel-
mäßigen Einzug der Nutzungs-
gebühr, wird künftig durch das
SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Es
ist die rechtliche Legitimation für
den Einzug von SEPA-Lastschrif-
ten. Ein Mandat umfasst sowohl
die Zustimmung des Zahlers zum
Einzug der Zahlung per SEPA-Last-
schrift an den Zahlungsempfän-
ger als auch den Auftrag an die
eigene Bank zur Einlösung der
Zahlung.
Eine SEPA-Lastschrift kann inner-
halb von acht Wochen ab dem
Belastungstag an den Einreicher
zurückgegeben werden, sodass
eine Kontobelastung rückgän-
gig gemacht werden würde.
Erstmalige Abbuchungen oder
Änderungen des Abbuchungsbe-
trages oder der Fälligkeit werden
Ihnen künftig rechtzeitig, in der
Regel vierzehn Tage vorher, ange-
kündigt werden.
Bereits erteilte Einzugsermächti-
gungen können wir in SEPA-Man-
date umwandeln. Hierfür bedarf
es einer schriftlichen Ankündigung
über die Verfahrensumstellung,
welche wir Ihnen voraussichtlich
im Herbst 2013 zukommen lassen
werden. Somit wird es uns nach
der Umwandlung möglich sein,
auf Grundlage Ihrer alten Einzugs-
ermächtigung neue SEPA-Man-
date zu erzeugen und zukünftig
SEPA-Lastschriften für den Einzug
Ihrer monatlichen Nutzungs-
gebühr zu verwenden.
Sollten Sie noch Rückfragen in die-
ser Angelegenheit haben, so spre-
chen Sie uns bitte an. Wir stehen
Ihnen gern zur Verfügung.
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