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Gremien der Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft eG
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung besteht aus 57 Mitgliedern. Die Vertreter werden für einen Zeitraum
von 5 Jahren delegiert.
Das Gremium beschließt auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes über die in der Sat-
zung bezeichneten Angelegenheiten. Die Leitung der Versammlung obliegt regelmäßig dem Vor-
sitzenden des Aufsichtsrates.
Die 48. ordentliche Vertreterversammlung fasste am 26. Juni 2012 zu allen Tagesordnungspunk-
ten die erforderlichen Beschlüsse und nahm die Berichte von Aufsichtsrat und Vorstand zustim-
mend zur Kenntnis.
Ersatzvertreter
Als Ersatzvertreter sind gemäß Satzung und Wahlordnung in der Reihenfolge der auf sie entfal-
lenden Stimmen die Mitglieder gewählt, die nach den Vertretern bei den Wahlen jeweils die mei-
sten Stimmen erhalten haben. Scheidet ein Vertreter aus seinem Amt aus, so rückt an seine Stelle
ein Ersatzvertreter nach und nimmt seine Aufgaben wahr.
In der Gemeinschaft stark