Geschäftsbericht 2012 - page 7

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Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern. Diese werden von der Vertreterversammlung für
3 Jahre gewählt. Jedes Jahr scheidet ein Drittel der Mitglieder aus und ist durch Neuwahl bzw.
Wiederwahl zu ersetzen. Das Gremium konstituiert sich nach jeder Vertreterversammlung und
wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden sowie einen
Schriftführer und dessen Stellvertreter.
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Genossenschaftsgesetz obliegenden Aufsichts- und Kontroll-
aufgaben wahr.
Vorstand
Der Vorstand wird gemäß unserer Satzung vom Aufsichtsrat bestellt und leitet die Genossen-
schaft gemeinsam und in eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten,
die Gesetz und Satzung festlegen.
Der Vorstand unserer Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft eG besteht aus zwei Personen.
Sie werden für die Dauer von 5 Jahren, längstens jedoch bis zum Erreichen der gesetzlichen Al-
tersrentengrenze bestellt. Gemäß Geschäftsverteilungsplan obliegt dem Vorstandsvorsitzenden
die Ressortverantwortung der operativen Geschäftsführung.
Der Vorstand arbeitet unter anderem auf der Grundlage einer Geschäftsordnung. Die Vorstands-
mitglieder behandeln regelmäßig das gesamte Spektrum der strategischen Unternehmenspla-
nung sowie die Unternehmensziele.
Siegfried Riechers (Vors.)
Uwe Meyer (stellv. Vors.)
Heike Graßhoff
Christiane Müller
Andreas Otto
Regine Wolters
Thomas Karwehl
Christine Matzdorf
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